AGB
1. Allgemeines
1.1 Mit der Auftragserteilung erkennt der/die Auftraggebende die AGB an.
1.2 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungen zwischen der Grafikdesignerin Jenny Grams, Tenity Design (nachstehend „Grafikdesignerin“ genannt) und dem/der Auftraggebenden ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der/die Auftraggebende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehenden oder von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.3 Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn die Grafikdesignerin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des/der Auftraggebenden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.4 Abweichungen oder ergänzende Vereinbarungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Grafikdesignerin gültig.
2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder der Grafikdesignerin erteilten Aufträge ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin ist nicht Gegenstand des Vertrages. Dieser beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des/der Auftraggebenden.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97 ff. UrhG zu.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Grafikdesignerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
2.4 Die Grafikdesignerin räumt dem/der Auftraggebenden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.5 Die einfachen zweckgebundenen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den/die Auftraggebende/n über.
2.6 Die Grafikdesignerin ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
2.7 Vorschläge oder Mitarbeit des/der Auftraggebenden bzw. seiner/ihrer Mitarbeiter/innen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.8 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
2.10 Alle für die Auftragserfüllung entstehenden Daten und Dateien bleiben Eigentum der Grafikdesignerin. Es besteht keine Verpflichtung, Arbeitsdateien (PSDs usw.) an den/die Auftraggebende/n herauszugeben. Eine Herausgabe erfordert vorherige Absprache sowie eine gesonderte Vergütung.
3. Vergütung
3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Gemäß der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG sind die Vergütungen mehrwertsteuerfrei.
3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.3 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich abgesprochen genutzt, so ist eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Grafikdesignerin für den/die Auftraggebende erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. Gutscheine und Rabatte
4.1 Gutscheine und Rabatte sind einmalig einlösbar. Nach Ablauf eines vorgeschriebenen Datums sind diese nicht mehr einlösbar.
4.2 Gutscheine sind nicht mit Rabatten oder anderen Preisaktionen kombinierbar.
4.3 Nach Erhalt von mindestens zwei Grafikaufträgen des/der gleichen Auftraggebenden, die sich nicht auf das gleiche Projekt (z. B. Buch) beziehen, kann die Grafikdesignerin einen freiwilligen Treue-Rabatt gutschreiben. Die Entscheidung wird auf Basis der bisherigen Zuverlässigkeit des/der Auftraggebenden getroffen.
5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
5.1 Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der, durch die Grafikdesignerin ausgestellten, Rechnung zu zahlen. Erfordert der Auftrag von der Grafikdesignerin finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.
5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3 Bei Zahlungsverzug kann die Grafikdesignerin Verzugszinsen in Höhe von fünf (für Verbraucher/innen) oder neun (für Unternehmer/innen) Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5.4 Nachdem ein Auftrag abgeschlossen wurde und von dem/der Auftraggebenden abgenommen und somit freigegeben wurde, besteht rückwirkend keinerlei Anspruch auf Retoure.
6. Sonderleistungen, Nebenkosten
6.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrektur-/Änderungsschleifen. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
6.2 Die Grafikdesignerin ist nach vorheriger Abstimmung mit dem/der Auftraggebenden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des/der Auftraggebenden zu bestellen. Der/die Auftraggebende verpflichtet sich, der Grafikdesignerin die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Grafikdesignerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der/die Auftraggebende, der Grafikdesignerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben
6.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind von dem/der Auftraggebenden zu erstatten.
7. Eigentum an Entwürfen und Daten
7.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
7.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Grafikdesignerin. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den/die Auftraggebenden herauszugeben. Wünscht der/die Auftraggebende deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.3 Hat die Grafikdesignerin dem/der Auftraggebenden Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Grafikdesignerin geändert werden.
7.4 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 7.1 bis 7.3 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des/der Auftraggebenden.
8. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
8.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Grafikdesignerin Korrekturmuster vorzulegen.
8.2 Die Produktionsüberwachung durch die Grafikdesignerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Grafikdesignerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der/die Auftraggebende der Grafikdesignerin unentgeltlich ein einwandfreies Belegexemplar. Die Grafikdesignerin ist berechtigt, dieses Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den/die Auftraggebenden hinzuweisen.
9. Haftung
9.1 Die Grafikdesignerin haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die Grafikdesignerin auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet diese bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des/der Auftraggebenden an Dritte erteilt werden, übernimmt die Grafikdesignerin gegenüber dem/der Auftraggebenden keinerlei Haftung. Die Grafikdesignerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf.
9.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den/die Auftraggebende/n übernimmt diese/r die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
9.4 Für solchermaßen von dem/der Aufraggebenden freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Grafikdesignerin.
9.5 Die Grafikdesignerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
9.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Grafikdesignerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
9.7 Soweit die Grafikdesignerin auf Veranlassung des/der Auftraggebenden Fremdleistungen in dessen/deren Namen und Rechnung in Auftrag gibt, haftet die Grafikdesignerin nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringenden.
9.8 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Grafikdesignerin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem/der Auftraggebenden nach Aufwand abrechnen.
9.9 Bei Fotoshootings geht die Grafikdesignerin davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den/die Auftraggebende/n übertragen haben. Der/die Auftraggebende verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der/die Auftraggebende.
9.10 Sofern nicht anders vereinbart, verwendet die Grafikdesignerin für die Gestaltung des Auftrags durch den/der Auftraggebenden lizenzfreies Bildmaterial. Werden von der Grafikdesignerin Bildlizenzen eingekauft, ist sie dazu verpflichtet, den/die Auftraggebende über deren Bestimmungen zu informieren. Der/die Auftraggebende ist für die Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich. Die Grafikdesignerin haftet nicht für die Einhaltung der Lizenzen.
10. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen
10.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der/die Auftraggebende während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er/sie die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der/die Auftraggebende zu vertreten hat, so kann die Grafikdesignerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
10.3 Der/die Auftraggebende versichert, dass er/sie zur Verwendung aller, der Grafikdesignerin übergebenen, Vorlagen berechtigt ist. Sollte er/sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der/die Auftraggebende die Grafikdesignerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11. Vertragsauflösung
11.1 Innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung kann der Vertrag beitragsfrei storniert werden. Wenn in diesem Zeitraum bereits nach Absprache Bildmaterial erworben oder ein Entwurf erstellt wurde, wird eine Erstattung der Materialien, des Bildmaterials sowie eine Entwurfspauschale fällig. Bei Rücktritt nach Ablauf der 24 Stunden ist die Grafikdesignerin berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen bis zur Höhe der vollen Vergütung in Rechnung zu stellen.
11.2 Sollte der/die Auftraggebende den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Grafikdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung.
Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggebenden bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
11.3 Bei höherer Gewalt, Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen ist die Grafikdesignerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die Vertragsbedingungen und fällige Zahlungen neu besprochen, ob eine mögliche Verschiebung, Teilabrechnung oder andere Einigung getroffen werden kann.
12. Vertraulichkeit
12.1 Die Grafikdesignerin behandelt alle Daten streng vertraulich und verwendet sie nur zu Zwecken der vereinbarten Leistungen. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
12.2 Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen der Grafikdesignerin und dem/der Auftraggebenden kann keine vollständige Vertraulichkeit garantiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Die Grafikdesignerin übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Die Grafikdesignerin behält sich das Eigentum an den von ihr erstellten Daten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
14. Vertragssprache
14.1 Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Für den Fall, dass der/die Auftraggebende keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen/ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Grafikdesignerin als Gerichtsstand vereinbart.
15.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: August 2022